Für Eheversorgungsausgleichsberechtigte

Die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung gewährt Eheversorgungsausgleichsberechtigten (= Berechtigten, die aufgrund eines  Eheversorgungsausgleichs  Anrechte im Versorgungswerk erworben haben) folgende Versorgungsleistungen:

 

Einen Anspruch auf Abfindung bei Wiederverheiratung bzw. auf Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen haben Eheversorgungsausgleichsberechtigte grundsätzlich nicht.

Darüber hinaus gewährt die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung Eheversorgungsausgleichsberechtigten, die zum Ende der Ehezeit nicht Mitglied im Versorgungswerk sind oder keine aufrechterhaltene Anwartschaft haben,  kein Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit bzw. keine Hinterbliebenenversorgung. Für die Beschränkung der Leistungen erhalten diese Berechtigten aber einen Zuschlag, der das Altersruhegeld erhöht. 

Eheversorgungsausgleichsberechtigte, die zum Ende der Ehezeit zugleich Mitglied im Versorgungswerk sind oder eine aufrechterhaltene Anwartschaft haben, erhalten statt des Zuschlags ein Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit sowie eine Hinterbliebenenversorgung.

Sollten Sie als Eheversorgungsausgleichsberechtigte oder Eheversorgungsausgleichsberechtigte Fragen zum Versorgungsausgleich oder zu den Versorgungsleistungen (z.B. zum Beginn oder der Höhe des vorgezogenen Altersruhegelds bzw. Altersruhegelds) haben, dann kontaktierten Sie uns einfach. Gerne können Sie auch eine Anfrage über unser Kontaktformular stellen.