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SEPA-Lastschriftmandat - Hintergründe zur Einstellung des Abbuchungsverfahrens

Neuerungen im Abbuchungsverfahren (November 2013)

Bereits im Jahr 2008 wurde im Rahmen des SEPA-Verfahrens die EU-Standardüberweisung eingeführt. Dieses Verfahren umfasst auch das Lastschriftverfahren, das nach der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 spätestens seit dem 1. Februar 2014 verbindlich ist. Durch SEPA sollen europaweit sowohl ein einheitliches Verfahren als auch einheitliche Standards für die Abwicklung von Euro-Zahlungen geschaffen werden.

Wir konnten den Umstieg bereits im November 2013 vollziehen und die Abbuchungen seit 1. November 2013 nach SEPA vornehmen.

Dies bedeutet:

- Das bisherige Bankeinzugsverfahren wurde durch das SEPA-Lastschriftmandat abgelöst. Dabei behielten die bisher erteilten Einzugsermächtigungen ihre Gültigkeit. Im Wesentlichen wurden lediglich Bankleitzahl und Kontonummer durch IBAN und BIC ersetzt; dies ist aus den Kontoauszügen der Bank ersichtlich.

- Neuerungen ergaben sich insofern, als für eine Lastschrift ein gültiges SEPA-Mandat benötigt wird und Abbuchungen innerhalb gewisser Fristen angekündigt werden müssen (durch sog. Pre-Notifications).

Mitglieder erhalten mindestens einmal im Jahr einen Beitragsbescheid mit der entsprechenden Ankündigung der Abbuchung. Die monatliche Beitragshöhe ist jeweils gleichbleibend. Der Beitrag wird am letzten Arbeitstag des Monats abgebucht, wie es auch der satzungsrechtlichen Fälligkeit der Beiträge entspricht. Sofern sich Änderungen in der Höhe des Beitrages ergeben, ergeht ein neuer Beitragsbescheid. Dadurch wird das Erfordernis der schriftlichen Vorankündigung der Abbuchung (Pre-Notification) gewahrt.

Wie auch beim bisherigen Einzugsverfahren kann bei der SEPA-Basislastschrift der Abbuchung widersprochen werden. Bei einem gültigen Mandat beträgt die Widerspruchsfrist 8 Wochen, bei fehlendem oder ungültigem Mandat verlängert sie sich auf 13 Monate.

Den Mitgliedern, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, wird seit dem Umstellungszeitpunkt, d.h. seit November 2013, neben der Gläubiger-Identifikationsnummer (des Versorgungswerks) auch die sog. „Mandatsreferenz-Nummer“ mitgeteilt. Diese neue Mandatsreferenz-Nummer ermöglicht - entsprechend der SEPA-Vorgaben - die eindeutige Zuordnung des abgebuchten Betrages zum erteilten Mandat.

Bankverbindung des Versorgungswerkes:
BayernLB
IBAN: DE42 7005 0000 0000 0202 16
BIC: BYLADEMMXXX

Modifikation des Finanzierungssystems zum 1. Januar 2015

Zum 1.  Januar 2015 hat der Verwaltungsrat der BIngPPV nach ausführlicher Information und Diskussion beschlossen, das bisherige Finanzierungssystem (Anwartschaftsdeckungsverfahren) um Elemente des offenen Deckungsplanverfahrens (oDPV) zu erweitern.

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Bildnachweis: siehe Impressum