Rechtsgrundlagen

Die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Rechtsbeziehungen zwischen ihr und ihren Mitgliedern beruhen auf dem Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen (VersoG), der hierzu ergangenen Durchführungsverordnung, den mit anderen Bundesländern geschlossenen Staatsverträgen sowie der Satzung des Versorgungswerks.

Für die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung besteht mit dem bayerischen Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen (VersoG) eine landesgesetzliche Rechtsgrundlage. Diese regelt die rechtliche Ausgestaltung der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung, ihren Zweck sowie ihre Aufgaben.

Mittels Staatsverträge, eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Bundesländern, ist die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung auch für Bauingenieurinnen und Bauingenieure außerhalb der bayerischen Landesgrenze zuständig.

Das Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen (VersoG) ist die Ermächtigungsgrundlage für die vom Versorgungswerk erlassene Satzung, die konkrete Regelungen zum Mitgliedschafts-, Beitrags- und Leistungsrecht enthält.

Satzungen mit älterem Stand finden Sie im Downloadcenter.