Organisation

Die Organe des Versorgungswerks sind der Verwaltungsrat (Normsetzungs- und Kontrollorgan) und die Bayerische Versorgungskammer (Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan), die vom Vorstand geleitet wird.

Die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und basiert auf dem Gedanken, dass grundsätzlich alle Berufsangehörigen dem Versorgungswerk als Versichertengemeinschaft angehören und der Berufsstand über die Ausgestaltung seiner Versorgung selbst entscheidet. Die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung regelt daher ihre Angelegenheiten in Selbstverwaltung und in eigener Verantwortung, d.h. alle wesentlichen Entscheidungen werden von ihren beiden Berufsständen selbst getroffen. Der Verwaltungsrat ist das Selbstverwaltungsorgan des Versorgungswerks und als solches ausschließlich mit Berufsangehörigen besetzt. Dank dieser Organisationsform kann die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung flexibel und effizient auf die spezifischen Bedürfnisse ihrer Mitglieder reagieren.

Das Selbstverwaltungsprinzip findet seinen Ausdruck vor allem in der Satzungsautonomie. Die Satzung des Versorgungswerks wird von Vertreterinnen und Vertretern der ihm angehörigen Berufsgruppen beschlossen und enthält insbesondere Regelungen zum Mitgliedschafts-, Beitrags- und Leistungsrecht.

Organe des Versorgungswerks sind der Verwaltungsrat und die Bayerische Versorgungskammer.

Der Verwaltungsrat ist ein mit 18 Angehörigen des Berufsstandes besetztes Selbstverwaltungs- und Beschlussgremium.

Die Bayerische Versorgungskammer ist eine Oberbehörde des Freistaates Bayern und wird von einem Vorstand geleitet. Sie führt als gemeinsames Geschäftsführungsorgan die Geschäfte der von ihr verwalteten Versorgungseinrichtungen und vertritt diese gerichtlich und außergerichtlich.

Bei der Versorgungskammer wird ein Kammerrat gebildet, der aus 17 Vertretern aller von der Bayerischen Versorgungskammer verwalteten Versorgungseinrichtungen besteht. Dieser wirkt in gemeinsamen Geschäftsführungsangelegenheiten der Versorgungseinrichtungen beratend mit. Der Verwaltungsrat der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung benennt einen Vertreter im Kammerrat.

Das Versorgungswerk unterliegt der Aufsicht des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.

Die Aufgaben des Verwaltungsrats sind im Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen (VersoG) geregelt und in der Satzung konkretisiert.

Als Kontrollorgan der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung überwacht der Verwaltungsrat die Geschäftsführung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse.

Ferner beschließt der Verwaltungsrat über

  • die Satzung und deren Änderung,
  • die Richtlinien der Versorgungspolitik,
  • den Lagebericht und den Jahresabschluss sowie die Entlastung der Geschäftsführung,
  • den Anschluss von Mitgliedern außerhalb Bayerns an die Versorgungsanstalt,
  • die Anpassung von Versorgungsanrechten.

 

Ferner ist der Verwaltungsrat zuständig für

  • Richtlinien z.B. über Zuschüsse zu Rehabilitationskosten.

Auch bestimmte Maßnahmen der Geschäftsführung können an die Zustimmung des Verwaltungsrats gebunden werden.

In der Amtsperiode 2023/2026 gehören folgende 18 Mitglieder dem Verwaltungsrat an:

Bayerische

Ingenieurekammer-Bau:

Dietrich Oehmke

Dieter Räsch

Dr. Ulrich Scholz

Dr. Werner Weigl

Baukammer

Berlin:

Dr. Christian Müller

Dr. Detlef Struck

 

Ingenieurkammer

Hessen:

Ingolf Kluge  

Ingenieurkammer

Rheinland-Pfalz:

Dr. Horst Lenz  

Ingenieurkammer

des Saarlandes:

Dr. Frank Rogmann  

Ingenieurkammer

Sachsen:

Dr. Hans-Jörg Temann  

Ingenieurkammer

Thüringen:

Gunter Lencer  

Psychotherapeutenkammer

Bayern:

Klemens Funk

Peter Lehndorfer
Dr. Markos Maragkos

Dr. Nikolaus Melcop
Dr. Anke Pielsticker

Dr. Fatma Sürer

Psychotherapeutenkammer

des Saarlandes:

Christina Roeder